Unsere Gutachten werden nach den Richtlinien zur Gutachtenerstellung des Berufsverbandes deutscher Psychologen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie erarbeitet und entsprechen den aktuellen Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht. Dabei legen wir zu jeder Zeit Respekt vor allen Beteiligten und Sensibilität an den Tag. Regelmäßige Fortbildungen, Supervisionen und Korrekturlesen der Gutachten durch erfahrene Sachverständige gewährleisten eine gleichbleibend hohe Qualität unserer Arbeit.